Hausordnung

Allgemeines

  1. Diese Hausordnung ist Bestandteil des Miet-/Nutzungsvertrags für das Appartement im 1. Obergeschoß in der Liegenschaft Seestraße 5, 4893 Zell am Moos, Österreich.
  2. Die Mieter*innen verpflichten sich, das Appartement und die gemeinschaftlichen Bereiche schonend zu behandeln und auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen.

Nutzung des Appartements

  1. Das Appartement darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden; gewerbliche Nutzung, Partys oder Veranstaltungen sind untersagt.
  2. Die maximale Personenzahl von 2 Personen darf nicht überschritten werden.
  3. Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

Ruhezeiten und Rücksichtnahme

  1. Die allgemeinen Ruhezeiten sind von 22:00 bis 7:00 Uhr und von 12:00 bis 14:00 Uhr einzuhalten.
  2. In dieser Zeit ist insbesondere laute Musik, Lärm in Gängen, lautes Türenknallen und laute Nutzung von Balkon/Terrasse zu vermeiden.
  3. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist auf Zimmerlautstärke und ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Nachbarn zu achten.

Sauberkeit, Müll und gemeinschaftliche Bereiche

  1. Das Appartement ist während der Mietdauer sauber zu halten und bei Auszug in einem ordentlichen, besenreinen Zustand zu übergeben.
  2. Müll ist nach den örtlichen Vorschriften getrennt und ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  3. Flure, Stiegenhaus und Garagenplätze sowie andere Gemeinschaftsflächen sind keine Lagerflächen; Gegenstände dürfen dort nur abgestellt werden, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist.
  4. Offenes Feuer (Kerzen, Grill) sowohl im Appartement als auch auf den Balkonen untersagt.
  5. Die Gartenflächen im Erdgeschoß sind keine Gemeinschaftsflächen. Betreten und Nutzung ist wiedersagt.

Haustierverbot

  1. Das Halten oder Mitbringen von Haustieren ist im Appartement und in den dazugehörigen Bereichen nicht gestattet.

Haftung der Mieter und Schadensmeldung

  1. Die Mieter*innen haften für alle Schäden, die sie selbst, ihre Mitreisenden oder Besucher während der Mietdauer im Appartement oder in den gemeinschaftlichen Bereichen schuldhaft verursachen.
  2. Entdeckte Schäden, Mängel oder Störungen (z.B. Wasserschäden, Defekte an Elektrogeräten, undichte Fenster, Schimmelbildung) sind dem Vermieter unverzüglich – spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme – telefonisch oder schriftlich zu melden.
  3. Unterlassen die Mieter*innen eine rechtzeitige Meldung und entstehen hierdurch Folgeschäden, haften sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch für diese zusätzlichen Schäden.
  4. Eingriffe in technische Anlagen (Heizung, Elektroverteilung, Sanitärinstallationen) sowie eigenmächtige Reparaturen sind untersagt; Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter oder von ihm beauftragte Fachunternehmen durchgeführt.
  5. Für den Verlust von eingebrachten Wertgegenständen der Mieter*innen übernimmt der Vermieter keine Haftung, soweit nicht eine gesetzliche Haftung zwingend vorgesehen ist.

Schlüssel, Sicherheit und Rauchverbot

  1. Die Mieterinnen sind für alle ausgehändigten Schlüssel verantwortlich. Bei Verlust kann der Vermieter den Austausch der betroffenen Schließzylinder und Schlüssel auf Kosten der Mieterinnen veranlassen.
  2. Haustüren und Wohnungstüren sind beim Verlassen des Appartements stets zu versperren, Fenster zu schließen, Herdplatten und offene Flammen auszuschalten.
  3. Rauchen ist im gesamten Innenbereich des Appartements untersagt. Rauchen ist nur in den ausdrücklich dafür freigegebenen Außenbereichen erlaubt; Zigarettenreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Inventar und Einrichtung

  1. Das Inventar (Möbel, Geräte, Geschirr, Dekorationsgegenstände etc.) ist pfleglich zu behandeln und darf ohne Zustimmung des Vermieters weder entfernt noch dauerhaft umgebaut werden.
  2. Fehlendes oder beschädigtes Inventar ist unverzüglich zu melden.
  3. Möbel dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters auf Balkon/Terrasse oder in Außenbereiche verbracht werden.
  4. Bekleben, Bemalen sowie Bohrungen in Wände, Decken oder Böden, das Anbringen von Dübeln, Nägeln oder ähnlichen Befestigungen sind nicht erlaubt.

Internet, Technik und Energie

  1. Die Nutzung des Internetzugangs ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gestattet; insbesondere sind Urheberrechtsverletzungen (z.B. illegale Downloads) untersagt. Die Mieter*innen haften für von ihnen verursachte Rechtsverletzungen.
  2. Die Mieter*innen verpflichten sich zu einem sorgsamen Umgang mit Wasser, Heizung und Strom (Energie sparen, Fenster nicht dauerhaft gekippt bei laufender Heizung etc.).
  3. Störungen an technischen Geräten (TV, WLAN-Router, Küchengeräte, Waschmaschine etc.) sind dem Vermieter unverzüglich zu melden; eigenmächtige Reparaturversuche sind untersagt.

Beendigung der Nutzung / Auszug

  1. Bei Auszug sind sämtliche Schlüssel vollständig zurückzugeben; nicht zurückgegebene Schlüssel gelten als verloren.
  2. Persönliche Gegenstände sind zu entfernen, Müll vollständig zu entsorgen.
  3. Festgestellte Schäden oder fehlendes Inventar können dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt oder mit der Kaution verrechnet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  4. Schlussbestimmungen
  5. Sollten einzelne Regelungen dieser Hausordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  6. Änderungen oder Ergänzungen dieser Hausordnung bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bekanntgabe an die Mieter*innen.