Hausordnung
Allgemeines
- Diese Hausordnung ist Bestandteil des Miet-/Nutzungsvertrags für das Appartement im 1. Obergeschoß in der Liegenschaft Seestraße 5, 4893 Zell am Moos, Österreich.
- Die Mieter*innen verpflichten sich, das Appartement und die gemeinschaftlichen Bereiche schonend zu behandeln und auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Nutzung des Appartements
- Das Appartement darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden; gewerbliche Nutzung, Partys oder Veranstaltungen sind untersagt.
- Die maximale Personenzahl von 2 Personen darf nicht überschritten werden.
- Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
Ruhezeiten und Rücksichtnahme
- Die allgemeinen Ruhezeiten sind von 22:00 bis 7:00 Uhr und von 12:00 bis 14:00 Uhr einzuhalten.
- In dieser Zeit ist insbesondere laute Musik, Lärm in Gängen, lautes Türenknallen und laute Nutzung von Balkon/Terrasse zu vermeiden.
- Auch außerhalb der Ruhezeiten ist auf Zimmerlautstärke und ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Nachbarn zu achten.
Sauberkeit, Müll und gemeinschaftliche Bereiche
- Das Appartement ist während der Mietdauer sauber zu halten und bei Auszug in einem ordentlichen, besenreinen Zustand zu übergeben.
- Müll ist nach den örtlichen Vorschriften getrennt und ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
- Flure, Stiegenhaus und Garagenplätze sowie andere Gemeinschaftsflächen sind keine Lagerflächen; Gegenstände dürfen dort nur abgestellt werden, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist.
- Offenes Feuer (Kerzen, Grill) sowohl im Appartement als auch auf den Balkonen untersagt.
- Die Gartenflächen im Erdgeschoß sind keine Gemeinschaftsflächen. Betreten und Nutzung ist wiedersagt.
Haustierverbot
- Das Halten oder Mitbringen von Haustieren ist im Appartement und in den dazugehörigen Bereichen nicht gestattet.
Haftung der Mieter und Schadensmeldung
- Die Mieter*innen haften für alle Schäden, die sie selbst, ihre Mitreisenden oder Besucher während der Mietdauer im Appartement oder in den gemeinschaftlichen Bereichen schuldhaft verursachen.
- Entdeckte Schäden, Mängel oder Störungen (z.B. Wasserschäden, Defekte an Elektrogeräten, undichte Fenster, Schimmelbildung) sind dem Vermieter unverzüglich – spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme – telefonisch oder schriftlich zu melden.
- Unterlassen die Mieter*innen eine rechtzeitige Meldung und entstehen hierdurch Folgeschäden, haften sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch für diese zusätzlichen Schäden.
- Eingriffe in technische Anlagen (Heizung, Elektroverteilung, Sanitärinstallationen) sowie eigenmächtige Reparaturen sind untersagt; Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter oder von ihm beauftragte Fachunternehmen durchgeführt.
- Für den Verlust von eingebrachten Wertgegenständen der Mieter*innen übernimmt der Vermieter keine Haftung, soweit nicht eine gesetzliche Haftung zwingend vorgesehen ist.
Schlüssel, Sicherheit und Rauchverbot
- Die Mieterinnen sind für alle ausgehändigten Schlüssel verantwortlich. Bei Verlust kann der Vermieter den Austausch der betroffenen Schließzylinder und Schlüssel auf Kosten der Mieterinnen veranlassen.
- Haustüren und Wohnungstüren sind beim Verlassen des Appartements stets zu versperren, Fenster zu schließen, Herdplatten und offene Flammen auszuschalten.
- Rauchen ist im gesamten Innenbereich des Appartements untersagt. Rauchen ist nur in den ausdrücklich dafür freigegebenen Außenbereichen erlaubt; Zigarettenreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Inventar und Einrichtung
- Das Inventar (Möbel, Geräte, Geschirr, Dekorationsgegenstände etc.) ist pfleglich zu behandeln und darf ohne Zustimmung des Vermieters weder entfernt noch dauerhaft umgebaut werden.
- Fehlendes oder beschädigtes Inventar ist unverzüglich zu melden.
- Möbel dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters auf Balkon/Terrasse oder in Außenbereiche verbracht werden.
- Bekleben, Bemalen sowie Bohrungen in Wände, Decken oder Böden, das Anbringen von Dübeln, Nägeln oder ähnlichen Befestigungen sind nicht erlaubt.
Internet, Technik und Energie
- Die Nutzung des Internetzugangs ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gestattet; insbesondere sind Urheberrechtsverletzungen (z.B. illegale Downloads) untersagt. Die Mieter*innen haften für von ihnen verursachte Rechtsverletzungen.
- Die Mieter*innen verpflichten sich zu einem sorgsamen Umgang mit Wasser, Heizung und Strom (Energie sparen, Fenster nicht dauerhaft gekippt bei laufender Heizung etc.).
- Störungen an technischen Geräten (TV, WLAN-Router, Küchengeräte, Waschmaschine etc.) sind dem Vermieter unverzüglich zu melden; eigenmächtige Reparaturversuche sind untersagt.
Beendigung der Nutzung / Auszug
- Bei Auszug sind sämtliche Schlüssel vollständig zurückzugeben; nicht zurückgegebene Schlüssel gelten als verloren.
- Persönliche Gegenstände sind zu entfernen, Müll vollständig zu entsorgen.
- Festgestellte Schäden oder fehlendes Inventar können dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt oder mit der Kaution verrechnet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Regelungen dieser Hausordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Hausordnung bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bekanntgabe an die Mieter*innen.
